Mehr Innovation für Deutschland

Allgemeine Vertragsbedingungen Trans-Nation Co-Creation Projekt (TNCC)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Stiftung Universität Lüneburg und dem Vertragspartner für die Durchführung und Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des TNCC abschließend. Allgemeine Vertragsbedingungen des/ der Vertragspartner*in haben keine Gültigkeit, selbst dann, wenn ihnen die Stiftung Universität Lüneburg nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Haftung

Die Universität übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Die einzelnen Workshops werden durch die Stiftung Universität Lüneburg und deren Referent*innen nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

3. Urheberrecht

3.1 Die Arbeitsunterlagen und die Inhalte des Workshops selbst unterliegen dem Urheberrechtsschutz sowie den sonstigen gesetzlichen Schutzrechten. Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmenden bestimmt. Jede andere Nutzung, insbesondere jede Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung, ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Stiftung Universität Lüneburg bzw. des/ der jeweiligen Urheber*in unzulässig. Auch der Mitschnitt eines Workshops durch den Vertragspartner in Audio oder Video bzw. durch Screenshots ohne Genehmigung der Stiftung Universität Lüneburg ist unzulässig. Die Schrankenbestimmungen nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz bleiben unberührt.

3.2 Unabhängig von der Frage, ob an einer konkreten Arbeitsunterlage ein Urheberrecht oder ein sonstiges Schutzrecht besteht, verpflichtet sich der/ die Vertragspartner*in vertraglich, die Arbeitsunterlagen nur für seinen/ ihren persönlichen Gebrauch zu verwenden und weitere Nutzungen – wie oben in Ziffer 3.1. beschrieben – zu unterlassen.

3.3 Fotos oder Filme, die im Rahmen des Workshops erstellt werden, dürfen nur von der Stiftung nach Durchführung des Workshops weiterhin genutzt werden (beispielsweise für die Website, Folder, Kommunikation).

4. Subunternehmer

Die Stiftung Universität Lüneburg darf sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.

5. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt durch Annahme des von der Stiftung Universität Lüneburg an den/ die Vertragspartner*in per E-Mail übermittelten Angebots.

6. Entgelt

Für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des TNCC entstehen keine Kosten. zzgl. gesetzlicher MwSt. Eine nur zeitweise Teilnahme am Workshop berechtigt nicht zur Minderung des Entgelts

Es besteht kein Anspruch auf Übernahme für Reise-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten.

7. Stornierung und Verschiebung des Workshops

7.1 Die Stiftung Universität Lüneburg behält sich die Verschiebung der Veranstaltungen in Fällen der Verhinderung aufgrund höherer Gewalt oder dann vor, wenn die wissenschaftliche Leitung so kurzfristig erkrankt und sonst an der Ausübung ihrer Dozententätigkeit gehindert wird, dass ein adäquater Ersatz nicht mehr möglich ist.

7.2 Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7.3 Teilnehmende seitens des Vertragspartners können jederzeit anstelle des/ der angemeldeten Teilnehmenden ohne zusätzliche Kosten eine*n Vertreter*in benennen.

8. Änderungsvorbehalt

8.1 Die Stiftung Universität Lüneburg ist berechtigt, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltungen vorzunehmen.

8.2 Die Stiftung Universität Lüneburg ist berechtigt, die vorgesehenen Referent*innen im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas angemessen qualifizierte Personen zu ersetzen.

9. Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, Rücksicht auf die Interessen und Rechtsgüter der Stiftung Universität Lüneburg zu nehmen sowie die bestehenden Hausordnungen des jeweiligen Veranstaltungsortes zu befolgen.  Die Stiftung ist berechtigt, Teilnehmende von den Veranstaltungen auszuschließen, wenn diese die Veranstaltungen stören und auch nach Androhung des Ausschlusses die Störung nicht unterlassen.

9.2 Von Teilnehmenden mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Rechner der Stiftung Universität Lüneburg oder des Veranstaltungsortes aufgespielt werden. Sollte durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behält die Stiftung Universität Lüneburg sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

9.3 Der*die Teilnehmende ist ggfs. für die Einholung notwendiger Visa, sowie den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung selbst verantwortlich und trägt während des gesamten Veranstaltungszeitraums für das ständige Mitführen der jeweilig erforderlichen Dokumente (insbesondere Reisepass) Sorge. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Stiftung Universität Lüneburg.

10. Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher nur im Einklang mit den Vorgaben der DS-GVO und des BDSG. Nähere Informationen können Sie den Datenschutzhinweisen auf der Webseite des Projekts entnehmen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien der Sitz der Stiftung Universität Lüneburg.

11.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt.

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.